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   LSG Bayern, 10.04.2017 - L 11 AS 61/17 B ER   

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https://dejure.org/2017,14179
LSG Bayern, 10.04.2017 - L 11 AS 61/17 B ER (https://dejure.org/2017,14179)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10.04.2017 - L 11 AS 61/17 B ER (https://dejure.org/2017,14179)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10. April 2017 - L 11 AS 61/17 B ER (https://dejure.org/2017,14179)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    SGB-II-Leistungen; Vollziehung von Erstattungsbescheiden; Antrag auf Aussetzung; Glaubhaftmachung von Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch; Existenzsichernde Leistungen; Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Rechtmäßigkeit der Vollstreckung aus einem ...

  • rewis.io

    Kein Erlass einer einstweiligen Anordnung bei Zwangsvollstreckung aus bestandskräftigen Erstattungsbescheiden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 86b Abs. 2
    SGB-II -Leistungen

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 10.04.2017 - L 11 AS 61/17
    An das Vorliegen des Anordnungsgrundes sind dann weniger strenge Anforderungen zu stellen, wenn bei der Prüfung der Sach- und Rechtslage in dem vom BVerfG vorgegebenen Umfang (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Breith 2005, 803) das Obsiegen in der Hauptsache sehr wahrscheinlich ist.

    Für eine Entscheidung aufgrund einer sorgfältigen und hinreichend substantiierten Folgenabwägung ist nur dann Raum, wenn eine - nach vorstehenden Maßstäben durchzuführende - Rechtmäßigkeitsprüfung auch unter Berücksichtigung der Kürze der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren regelmäßig zur Verfügung stehenden Zeit nicht verwirklicht werden kann, was vom zur Entscheidung berufenen Gericht erkennbar darzulegen ist (vgl zum Ganzen auch: BVerfG, Beschluss vom 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13; Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Breith 2005, 803; weniger eindeutig: BVerfG, Beschluss vom 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12).

  • BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz gegen die sofortige

    Auszug aus LSG Bayern, 10.04.2017 - L 11 AS 61/17
    Soweit existenzsichernde Leistungen in Frage stehen und deshalb eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in den Grundrechten, die durch eine der Klage stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, droht, ist eine Versagung der Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes nur dann möglich, wenn die Sach- und Rechtslage abschließend geklärt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13).

    Für eine Entscheidung aufgrund einer sorgfältigen und hinreichend substantiierten Folgenabwägung ist nur dann Raum, wenn eine - nach vorstehenden Maßstäben durchzuführende - Rechtmäßigkeitsprüfung auch unter Berücksichtigung der Kürze der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren regelmäßig zur Verfügung stehenden Zeit nicht verwirklicht werden kann, was vom zur Entscheidung berufenen Gericht erkennbar darzulegen ist (vgl zum Ganzen auch: BVerfG, Beschluss vom 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13; Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Breith 2005, 803; weniger eindeutig: BVerfG, Beschluss vom 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12).

  • BSG, 02.11.2012 - B 4 AS 97/11 R

    Erstattung von Vorverfahrenskosten nach § 63 SGB 10 - Zulässigkeit des

    Auszug aus LSG Bayern, 10.04.2017 - L 11 AS 61/17
    Die Festsetzung einer Mahngebühr stellt einen Verwaltungsakt dar, der im Rahmen einer Hauptsache mit Widerspruch bzw Anfechtungsklage anzugreifen wäre (vgl BSG, Urteil vom 02.11.2012 - B 4 AS 97/11 R; Urteil vom 26.5.2011 - B 14 AS 54/10 R - BSGE 108, 229).
  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 54/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Festsetzung von Mahngebühren - Verwaltungsakt

    Auszug aus LSG Bayern, 10.04.2017 - L 11 AS 61/17
    Die Festsetzung einer Mahngebühr stellt einen Verwaltungsakt dar, der im Rahmen einer Hauptsache mit Widerspruch bzw Anfechtungsklage anzugreifen wäre (vgl BSG, Urteil vom 02.11.2012 - B 4 AS 97/11 R; Urteil vom 26.5.2011 - B 14 AS 54/10 R - BSGE 108, 229).
  • BSG, 25.06.2015 - B 14 AS 38/14 R

    Erstattung von Vorverfahrenskosten - Widerspruch gegen die

    Auszug aus LSG Bayern, 10.04.2017 - L 11 AS 61/17
    Nach § 3 Abs. 4 VwVG obliegt es der ersuchenden Behörde in jeder Verfahrenslage auf Änderungen oder Fehler zu reagieren, die die Rechtmäßigkeit ihrer Vollstreckungsanordnungen berühren; ihr kommt eine Garantenstellung für die Statthaftigkeit der Vollstreckung zu (vgl BSG, Urteil vom 25.06.2015 - B 14 AS 38/14 R - BSGE 119, 170).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Bayern, 10.04.2017 - L 11 AS 61/17
    Das ist etwa dann der Fall, wenn der ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG, Beschluss vom 25.10.1998 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69 (74); Beschluss vom 19.10.1977 - 2 BvR 42/76 - BVerfGE 46, 166 (179); Beschluss vom 22.11.2002 - 2 BvR 745/88 - NJW 2003, 1236).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 10.04.2017 - L 11 AS 61/17
    Das ist etwa dann der Fall, wenn der ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG, Beschluss vom 25.10.1998 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69 (74); Beschluss vom 19.10.1977 - 2 BvR 42/76 - BVerfGE 46, 166 (179); Beschluss vom 22.11.2002 - 2 BvR 745/88 - NJW 2003, 1236).
  • BVerfG, 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit im

    Auszug aus LSG Bayern, 10.04.2017 - L 11 AS 61/17
    Für eine Entscheidung aufgrund einer sorgfältigen und hinreichend substantiierten Folgenabwägung ist nur dann Raum, wenn eine - nach vorstehenden Maßstäben durchzuführende - Rechtmäßigkeitsprüfung auch unter Berücksichtigung der Kürze der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren regelmäßig zur Verfügung stehenden Zeit nicht verwirklicht werden kann, was vom zur Entscheidung berufenen Gericht erkennbar darzulegen ist (vgl zum Ganzen auch: BVerfG, Beschluss vom 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13; Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Breith 2005, 803; weniger eindeutig: BVerfG, Beschluss vom 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 10.04.2017 - L 11 AS 61/17
    Das ist etwa dann der Fall, wenn der ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG, Beschluss vom 25.10.1998 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69 (74); Beschluss vom 19.10.1977 - 2 BvR 42/76 - BVerfGE 46, 166 (179); Beschluss vom 22.11.2002 - 2 BvR 745/88 - NJW 2003, 1236).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.05.2020 - L 3 AS 1168/20

    Einstweiliger Rechtsschutz - Rechtswegzuständigkeit - Einstellung bzw

    Soweit sich die Antragstellerin gegen die Bescheide vom 28.11.2011 und 27.08.2014 wendet, handelt es sich dabei um bestandskräftige Bescheide, so dass kein hiergegen erhobener Rechtsbehelf vorliegt, dessen aufschiebende Wirkung angeordnet werden könnte (Bayerisches LSG, Beschluss vom 08.10.2019 - L 20 KR 479/19 B ER, juris Rn. 21; Bayerisches LSG, Beschluss vom 10.04.2017 - L 11 AS 61/17 B ER, juris Rn. 10; Burkiczak in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Auflage, § 86b Rn. 279, 279.4, 281).
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